R+A Diskussionsveranstaltungen zum Thema Betriebsratsbashing

Am 19. Oktober 2017 diskutierten wir mit Elmar Wigand von der aktion./.arbeitsunrecht und ca. 30 Kolleg*innen aus Handel, Sozialunternehmen und Metallbranche, Rechtsanwält*innen und Gewerkschafter*innen über das Phänomen “Union Busting” bzw. “Betriebsratsbashing”. Elmar Wiegand berichtete wie er und seine Kolleg*innen von der aktion./.arbeitsunrecht ihr journalistisches Handwerkszeug einsetzen um, wie er es nennt, Gegnerbeobachtung zu betreiben. Sie analysieren die Vorgehensweise von Arbeitgeber*innen und ihren Berater*innen bei der systematischen Be- und Verhinderung von Betriebsräten.

Die Begriffe kommen aus den USA, wo das Phänomen schon seit den 90er Jahren erforscht wird. Hier in Deutschland hat man leider erst vor einigen Jahren begonnen sich ernsthaft mit diesem Problem zu Beschäftigen. An Beispielen für dieses Vorgehen von Arbeitgeber*innenseite mangelte es Elmar Wigand jedoch nicht. Neben bekannten und öffentlichkeitswirksamen Beratern wie Helmut Naujuks muss mittlerweile auch wohl konzediert werden, dass Betriebsratsbashing bei immer mehr Arbeitgeber*innen, quer durch alle Branchen und auf sehr unterschiedliche Weisen, angewandt wird. Auch anwesende Betriebsräte konnten von vergleichbaren Problemen aus ihren Betrieben berichten.

Alleine nur mit  den rechtlichen Möglichkeiten des Betriebsverfassungsgesetzes sind Betriebsräte meist nicht in der Lage, sich gegen diese Strategien zu erwehren. Arbeitsgerichtsverfahren dauern oft zu lange und für die Belegschaft und oft auch für die betroffenen Betriebsräte selber, wird meist erst viel zu spät deutlich, welche Absicht die Arbeitgeber*in mit ihrem Vorgehen verfolgt. Die Gewerkschaften haben erst seit relativ kurzer Zeit damit begonnen, sich mit dem Problem auseinanderzusetzen.

Auch der § 119 des Betriebsverfassungsgesetzes, der für Straftaten gegen Betriebsräte und Wahlvorstände hohe Geldstrafen oder Haftstrafen von bis zu einem Jahr vorsieht wird in der Realität nur äußerst selten angewandt. Gerichten und Staatsanwaltschaften fehlt Erfahrung in diesem Bereich der Unternehmer*innenkriminalität.

Mit den anwesenden Kolleginnen haben wir deswegen vor allem über mögliche Gegenstrategien von Betriebsräten gesprochen. Am Ende bestand Einigkeit darin dass eine sinnvolle Strategie nur darin bestehen kann, das Vorgehen auf den verschiedenen Bereichen miteinander zu verbinden: das Ausschöpfen aller rechtlicher Möglichkeiten in Zusammenarbeit mit engagierten Rechtsanwält*innen, die ständige Kommunikation mit den Kolleg*innen im Betrieb, das Ausnutzen aller gewerkschaftlicher Organisationsmöglichkeiten und das Nutzen von journalistischen Fähigkeiten zur Recherche des Gegners und der eigenen professionellen Öffentlichkeitsarbeit in den breiten Medien. Um Betriebsräte nachhaltig zu stärken und vor allem auch, die immer noch viel zu spärliche Verbreitung von Betriebsräten in deutschen Unternehmen zu erhöhen, bedarf es einer gesellschaftlichen Bewegung, die die Existenz von Betriebsräten als Errungenschaft der Arbeiter*innenbewegung anerkennt und  als demokratische, emanzipatorische Institution in der deutschen Gesellschaft ausbauen möchte.

Link zur Webseite der aktion./.arbeitsunrecht

Link zur Studie von Elmar Wigand und Werner Rügemer bei der Otto-Brenner-Stiftung