Solidaritätsstreiks – grundsätzlich zulässig und rechtens

In Deutschland kommt es selten vor, dass Gewerkschaften zu einem Solidaritätsstreik aufrufen. Im Februar diesen Jahres war es allerdings wieder soweit: Der Öffentliche Dienst wurde zum Streik aufgerufen, nachdem die Verhandlungsrunde am 6./7. Februar erwartungsgemäß gescheitert war. Zu diesem — auch als “Hauptarbeitskampf” — bezeichneten Streik sollten nun auch die studentischen Beschäftigten der Berliner Hochschulen zusammenkommen und ebenfalls streiken. Interessant ist jedoch, dass die beiden verantwortlichen Gewerkschaften in diesem Bereich, ver.di und GEW, jeweils zu anderen Ergebnissen bezüglich eines offiziellen Streikaufrufs kamen. Während die GEW in einer Mail an die studentischen Beschäftigten zu Solidarität appellierte, rief ver.di zum Solidaritätsstreik auf, “da die studentisch Beschäftigten im Tarifbereich des TV Stud III [dem Tarifvertrag der studentischen Beschäftigten] Seite an Seite mit den hauptberuflich Beschäftigten arbeiten und durch Arbeitsniederlegung deren Kampfkraft erhöhen […]”

Damit war jedoch besonders für die auch als studentische Hilfskräfte (SHK) bezeichneten Beschäftigten die Frage offen, ob und wann ein Solidaritätsstreik rechtlich zulässig sei. War der Aufruf zum Solidaritätsstreik nun rechtens oder nicht?

 

Die grundsätzlichen Bedingungen

Die Frage der Rechtmäßigkeit eines Streiks ist von entscheidender Bedeutung, da das bestreikte Unternehmen bei einem unzulässigen Streik Schadensersatzforderungen geltend machen kann. Diese möglichen (zivilrechtlichen) Schadensersatzforderungen wirken wie eine Drohkulisse vor fast jedem Streik, da das Unternehmen theoretisch gesehen nach jedem Streikaufruf vor Gericht klagen könnte, um die etwaige Unzulässigkeit eines Streiks feststellen zu lassen und den Streik damit zu beenden. Und in der Tat wird auch fleißig mit den juristischen Mitteln gedroht und in einigen Fällen wie bei den Fluglotsenstreiks auch mal die Unzulässigkeit des Streiks festgestellt.

In der Regel sind jedoch die von den Gewerkschaften aufgerufenen Streiks zulässig und von daher unproblematisch. Die Frage könnte sich bei Solidaritätsstreiks anders darstellen, da diese Streiks der Natur der Sache nach Arbeitsniederlegungen sind, die einen anderen Streik unterstützen sollen. Auch deshalb wird gerne von “Unterstützungs- oder Sympathiestreiks” gesprochen.

In diesem Rahmen gab es bislang zwei Grundsatzurteile seitens des Bundesarbeitsgerichts (BAG). Im ersten wegweisenden Urteil aus dem Jahre 1985 wurden grundsätzlich nur solche Streiks als zulässig erachtet, die sich gegen das Unternehmen richteten, welches unmittelbar an der Tarifauseinandersetzung beteiligt war. Doch wie so oft steckt der Teufel im Detail und so kann auch aus dem Wörtchen “grundsätzlich” abgeleitet werden, dass nicht in allen Fällen Solidaritätsstreiks von vornherein unzulässig wären.

Klarheit brachte das zweite entscheidende Urteil des BAG im Jahre 2007. In den zwei Leitsätzen stellte das BAG folgendes fest:

  1. Gewerkschaftliche Streiks, die der Unterstützung eines in einem anderen räumlichen oder fachlichen Tarifgebiet geführten Hauptarbeitskampfs dienen, fallen unter die durch Art. 9 Abs. 3 GG gewährleistete Betätigungsfreiheit von Gewerkschaften.
  2. Die Zulässigkeit solcher Unterstützungsstreiks richtet sich nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Sie sind rechtswidrig, wenn sie zur Unterstützung des Hauptarbeitskampfes offensichtlich ungeeignet, offensichtlich nicht erforderlich oder unangemessen sind.

 

Konsequenzen

Im zweiten Urteil ging es um einen Arbeitskampf von Redakteur*innen, zu deren Unterstützung auch die Druckerei zum Streik aufgerufen wurde. Interessant am Urteil von 2007 ist, dass er nicht nur die grundsätzliche rechtliche Zulässigkeit von Solidaritätsstreiks (wie sie auch schon 1985 festgestellt wurde) unterstreicht, sondern Solidaritätsstreiks grundsätzlich als zulässig betrachtet. Das ist von erheblicher Bedeutung, denn nun muss die Unzulässigkeit eines Solidaritätsstreiks erst festgestellt werden und nicht umgekehrt die Zulässigkeit eines Solidaritätsstreiks bewiesen werden. In einem gewissen Sinne findet also eine Art Beweislastumkehr statt.

Das bedeutet nun freilich nicht, dass jeder Solidaritätsstreiks quasi automatisch rechtmäßig wäre. Es muss eine z.B. eine wirtschaftliche Verbindung zwischen den beiden Arbeitsniederlegungen bestehen. Das BAG fasst dabei diese Verbindung sogar relativ weit: “Eine enge wirtschaftliche Verbindung kann außer durch konzernrechtliche Bindungen auch durch Produktions-, Dienstleistungs- oder Lieferbeziehungen entstehen.”

Es ist ferner zu beachten, dass zwischen den beiden Streiks eine Akzessorietät besteht, sodass regelmäßig von einem unrechtmäßigen Solidaritätsstreik auszugehen ist, wenn der Hauptarbeitskampf unzulässig ist. In allen Fällen eines Solidaritätsstreiks muss aber der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt werden; als Beispiel mag hier aufgeführt werden, dass der Schwerpunkt des Streiks stets beim Hauptarbeitskampf bleiben muss.

Zurück zum Ausgangsfall: Wie auch das BAG betont, fällt den Gewerkschaften ob der Entscheidung einen Solidaritätsstreik aufzurufen oder nicht, die Einschätzungsprärogative zu. In diesem Fall konnte die Rechtmäßigkeit des Solidaritätsstreiks der studentischen Beschäftigten eindeutig bejaht werden, da der TV-Stud III sich auf den Tarifvertrag der Länder der Berliner Hochschulen bezieht. So sollen sich die Entgeltanpassungen perspektivisch ab 1. Juli 2023 nach dem TV-L richten und von diesem übernommen werden. Das ist nur eines von vielen Beispielen für die tariflichen Verflechtungen zwischen den beiden Bereichen, sodass dementsprechend der Solidaritätsstreik vom Frühjahr rechtens war und dazu beitrug, die Kampfkraft beider Sektoren zusammenzuführen.

 

BAG, Urteil vom 05.03.1985 – 1 AZR 468/83

BAG, Urteil vom 19. Juni 2007 – 1 AZR 396/06

 

Hovhannes Hayrapetyan, Diplom-Jurist und Personalrat der studentischen Beschäftigten an der FU Berlin

Buchvorstellung: „Rechtspopulismus in Gewerkschaften“

15 Prozent der an der Bundestagswahl 2017 beteiligten Gewerkschaftsmitglieder wählten die AfD. Parallel dazu sehen sich Gewerkschaften verstärkt mit Angriffen von Rechtspopulisten konfrontiert – Anlass für die Autor*innen Dieter Sauer, Ursula Stöger, Joachim Bischoff, Richard Detje und Bernhard Müller[1], sich auf eine „arbeitsweltliche Spurensuche“ zu begeben. Ihre Untersuchung basiert auf Gesprächen mit 114 haupt- und ehrenamtlichen Gewerkschafter*innen aus insgesamt 45 Betrieben der Organisationsbereiche von IG Metall und ver.di. Ihre Leitfrage lautet: Sind im betrieblichen und gewerkschaftlichen Zusammenhang Ursachen für eine Verbreitung von Rechtspopulismus auszumachen? Denn dann kommt nach Ansicht der Autor*innen Gewerkschaften eine zentrale Rolle bei der Bekämpfung von Rechtspopulismus zu.

Rechte Orientierungen in Betrieb und Gewerkschaften

Alle Befragten berichten von einer Klimaveränderung seit der Fluchtbewegung 2015. Vorhandene rechte Einstellungen im Betrieb werden seitdem verstärkt offen geäußert. Relevante Plattformen sind besonders die sozialen Medien, denn hier findet Kommunikation ungesehen von der Betriebsöffentlichkeit im Schutz der Anonymität statt. Neu ist auch eine Enttabuisierung rechter Meinungen, seit die AfD in Parlamenten vertreten ist. Teilweise werden Interessenvertreter*innen aufgefordert, sich politisch neutral zu verhalten.

Befragte berichten von Gewerkschaftsaustritten aufgrund der Solidarisierung von Gewerkschaften mit Geflüchteten und ihrer Positionierung gegen Rechtspopulismus. Befragten Gewerkschafter*innen wird vorgeworfen, nicht bei ihrem „Geschäft“ zu bleiben, wenn sie sich politisch positionieren. Einige berichten, dass deshalb in ihren Betrieben das Thema Rechtspopulismus vermieden wird, andere Befragte berichten dagegen von klarer Positionierung. Die Gewerkschaftsaustritte deuten die Autor*innen u. a. als Folge einer verfehlten Gewerkschaftspolitik, die stärker an Mitgliederzahlen als an einer inhaltlichen Auseinandersetzung orientiert ist.

Ursachen für Rechtspopulismus in der Arbeitswelt

Alle Befragten nehmen eine krisenhafte Zuspitzung in der Arbeitswelt wahr. Diese Wahrnehmung basiert u. a. auf drohenden Arbeitsplatzverlusten durch Umstrukturierung; Unsicherheit und Überforderung durch Digitalisierung; Entwertung durch prekäre Beschäftigung; gestiegenem Zeit- und Leistungsdruck. Diese betrieblichen Zustände rufen Gefühle hervor, die, so die Autor*innen, rechte Einstellungen begünstigen. Es kommt zu Abstiegs- und Zukunftsängsten, dem Gefühl von Kontrollverlust und Abwertung. Gefühle von Machtlosigkeit, Resignation und Wut treten auf. Parallel dazu wird eine zunehmende innerbetriebliche Entsolidarisierung festgestellt, die durch die Verschärfung von Arbeitsstrukturen begünstigt wird. Gleichzeitig werden Gewerkschaften nicht als  kämpferisch erlebt, sondern als eine Institution wahrgenommen, die lediglich Schlimmeres verhindert.

Enttäuschung über Politik und Schwinden gewerkschaftlicher Macht

Die Befragungen ergeben einen Vertrauensverlust von Arbeitnehmer*innen in demokratische Institutionen, der auch die Gewerkschaften trifft. Diese werden teilweise nicht mehr als Interessenvertretung der Arbeitnehmer*innen wahrgenommen, sondern auf Arbeitgeberseite verortet. Arbeitnehmer*innen fühlen sich von demokratischen Institutionen nicht mehr vertreten, sondern erleben diese als Teil eines feindlichen Establishments, auf das sie keinen Einfluss haben. Es existiert die subjektive Wahrnehmung, ungerecht behandelt zu werden, das Gefühl, keinen Einfluss zu haben und durch die Politik nicht vertreten zu werden. Dies wird durch eine außerbetriebliche Lebenswelt, die durch Verunsicherung und Mangel gekennzeichnet ist (Rente, Gesundheitssystem etc.), noch verschärft.

Hier kann sich die AfD als Sprachrohr etablieren. Sie präsentiert sich als Ansprechpartner für die „kleinen Leute“, die glauben, von der politischen Elite verraten zu werden. Geflüchtete dienen hier als Projektionsfläche für soziale Ängste. Die bestehende Krise wird nicht mehr klassenanalytisch als ein Konflikt zwischen Oben und Unten verstanden, sondern als ein Konflikt zwischen dem „Volk“ und den „Anderen“ empfunden, die in der Vorstellung von Rechtspopulisten begünstigt würden, wogegen das „Volk“ zu kurz käme.

Mangelnde Reichweite gewerkschaftlicher Politik

Die Autor*innen führen die Attraktivität der AfD u. a. darauf zurück, dass individuelle Gestaltungsmöglichkeiten in beruflichen und gesellschaftlichen Kontexten als gering empfunden werden und Sicherheiten wegfallen. Deshalb würden kollektive Identitäten wie die Zughörigkeit zu einem Volk wieder attraktiv.

Doch warum führen die krisenhaften Zustände nicht zu einer Stärkung der Gewerkschaften? Schließlich sind diese die direkten Ansprechpartner für Arbeitnehmer*innen. Als Gründe dafür nennen die Autor*innen das Ausbleiben von Antworten auf Abstiegs- und Zukunftsängste und ein Verharren in der Bestandssicherung von Seiten der Gewerkschaft. Es gebe eine Enttäuschung darüber, dass auch Tarifverträge nicht gegen prekäre Beschäftigungsverhältnisse schützen, dass trotz Gewerkschaften der Arbeitsplatz durch Umstrukturierungen verloren gehen kann und dass Gewerkschaften keinen Einfluss auf Faktoren wie Personalausstattung, Arbeitsorganisation und die Sicherung des Arbeitsplatzes hätten. Gewerkschaften bewegen sich innerhalb der Regeln einer marktorientierten Arbeitspolitik, aber setzen dieser nichts entgegen.

Gewerkschaften und die Systemfrage

Zugespitzte betriebliche Arbeitsverhältnisse in Kombination mit einer Schwächung von zivilgesellschaftlicher, gewerkschaftlicher Gegenmacht bieten einen Nährboden für Rechtspopulismus, so ein Ergebnis der Untersuchung. Hier sehen die Autor*innen eine Verantwortung von Gewerkschaften als betriebliche Akteure. Sie prognostizieren eine potentielle Bedrohung der gewerkschaftlichen Machtstellung, sollte sich der Rechtspopulismus verstärkt der sozialen Frage zuwenden. Rechtspopulismus wendet sich gegen die krisenhaften Auswirkungen des kapitalistischen Marktes. Deshalb müssten nach Ansicht der Autor*innen die Gewerkschaften diese Krise thematisieren und Antworten geben. Wollen Gewerkschaften eine Schutzfunktion für alle Beschäftigten wahrnehmen und eine Alternative zum rechtspopulistischen Angebot der AfD bieten, so müssen sie sich über eine Politik, die nur das Schlimmste abmildert, hinaus arbeitspolitisch neu positionieren, so die Schlussfolgerung.

Fazit: Eine der wenigen Publikationen, die es zu diesem Thema gibt und allein deshalb lesenswert. Der wissenschaftliche Stil und die umfangreichen Zitate sind Geschmackssache, da viel wiederholt wird. Doch die Ergebnisse der Studie sind derart alarmierend, dass sie Platz in jeder Diskussion über gewerkschaftliche Handlungsstrategien gegen Rechtspopulismus finden sollten.

Dieter Sauer, Ursula Stöger, Joachims Bischoff, Richard Detje, Bernhard Müller: Rechtspopulismus in Gewerkschaften. Eine arbeitsweltliche Spurensuche. VSA. Februar 2018

 

 

[1] Dieter Sauer und Ursula Stöger arbeiten im Institut für Sozialwissenschaftliche Forschung München (ISF), Joachim Bischoff, Richard Detje und Bernhard Müller sind unter anderem in der Wissenschaftlichen Vereinigung für Kapitalismusanalyse und Gesellschaftspolitik e.V. (WISSENTransfer) aktiv.

 

Gemeinsam stark! Gewerkschaftspolitische Herausforderungen nach der Bundestagswahl – Aktionskonferenz der Rosa-Luxemburg-Stiftung und der Bundesfraktion DIE LINKE. 20.Oktober 2017, Kassel

Rund 250 aktive Betriebsräte, Gewerkschaftssekretär*innen und andere Aktive versammelten sich am 20. Oktober in Kassel, um zusammen mit Vertreter*innen aus Politik und Gewerkschaften die Ergebnisse der Bundestagswahlen, ihre Gründe und auch Perspektiven daraus zu diskutieren und ihre Forderungen an die Politik zu stellen.

Zu Beginn der Veranstaltung erwartete uns Jutta Krellmann (MdB, Fraktion DIE LINKE) mit einem Vortrag zur Stärkung der Gewerkschaften und der Ausweitung der Mitbestimmung für Betriebsräte. Sie rief dazu auf, gewerkschaftlich solidarisch gegen Neoliberalismus und Faschismus aufzutreten. Nur so lässt sich eine Front gegen den gesellschaftlichen und politischen Rechtsruck bilden. Sybille Stamm (Vorstand Rosa-Luxemburg-Stiftung) verwies auf die Herausforderungen gewerkschaftlicher Erneuerung angesichts des zunehmenden Mitgliederschwunds und forderte die Gewerkschaften auf, sich auch gesellschaftlich einzumischen und ihr politisches Mandat zu nutzen. Vor der Mittagspause hielt  Prof. Dr. Nicole Mayer-Ahuja (Direktorin am SOFI Göttingen) einen Vortrag mit anschließender Diskussionsrunde über den Stand und die Perspektiven der Arbeiter*innenbewegung und das „neue Normalarbeitsverhältnis“. Dabei ging es um Veränderungen in der Arbeitswelt. Sie stellte das früher klassische Normalarbeitsverhältnis (unbefristete Vollzeit, dauerhafte Perspektive, , Existenzsicherung, regelmäßige Arbeitszeiten,  etc.) der Prekarisierung seit Mitte der 80er Jahre gegenüber. Zunehmende Unterschreitungen des Normalarbeitsverhältnisses und prekäre Arbeitsbedingungen verdrängten langsam typische Arbeitsverhältnisse.  So z.B. weg vom 8-Stunden-Tag hin zu flexiblen Arbeitszeiten, dem Verschwimmen von Arbeits- und Privatleben, Outsourcing, Leiharbeit und der einhergehenden Vielfältigkeit der Beschäftigten. Daraus geht  ein Mangel an Zusammengehörigkeit hervor, der u.a. Grund für schwindende Mitgliederzahlen in Gewerkschaften ist. Ihre Forderung an DIE LINKE und die Gewerkschaften ist, sich damit auseinanderzusetzen. Sie müssen sich  für ein „wir“ im 21. Jahrhundert einsetzen, in dem die allgemeine Verunsicherung wächst und Menschen weltweit von Prekarisierung betroffen sind. Gefordert ist  die Suche nach gemeinsamen Zielen aller Arbeitenden der heute divergenten Arbeitswelt, die  Zusammenarbeit in einem breiten Bündnis von Gewerkschaften und Partei als linke Alternative zur Politik des Neoliberalismus und der Mut zur Utopie – eine neue Politik der Arbeit auf Basis von Demokratie und Gleichheit .

Wir hatten nach der Mittagspause außerdem die Gelegenheit in kleineren Arbeitsgruppen über einige wichtige Themen zu diskutieren. Zur Auswahl standen Rente, Arbeitszeit, prekäre Beschäftigung und Tarifflucht, Sparpolitik stoppen – öffentliche Daseinsvorsorge stärken und Gesellschaftlicher Rechtsruck – sozialen Spaltungen und Rassismus entgegentreten.

Den Abschluss des Tages bildete die Podiumsdiskussion „Gewerkschaftliche und politische Kämpfe verbinden- das politische Mandat der Einheitsgewerkschaft“ mit Bernd Riexinger, Dr. Hans-Jürgen Urban (IGM Vorstand) und Andreas Keller (stellv. Vorsitzender GEW). Dort wurden Themen wie der Umgang mit der AfD, wie auch die konkrete Bedeutung einer Jamaika-Koalition für Arbeitnehmer*innen und die Schwächung der Gewerkschaften besonders thematisiert.

Aus meiner Sicht war die Konferenz  sinnvoll, da ich als Mitglied eines Betriebsrats direkt im großen Plenum mit Vertretern aus Politik und den Gewerkschaften genau das diskutieren konnte, was die Kolleg*innen in meinem Betrieb täglich betrifft und so nach Lösungen gesucht wurde um den Problemen entgegenzutreten. Ich stimme prinzipiell mit der Forderung überein, dass Gewerkschaften gesellschaftspolitisch aktiver werden sollten, allerdings ist die Grundvoraussetzung dafür, die bessere Zusammenarbeit der Gewerkschaften selbst. Ohne gemeinsam gesetzte Ziele und einen Plan wie diese erreicht werden sollen, nützt gesellschaftspolitisches Engagement der Einzelgewerkschaften nichts. Ich betrachte die Konferenz in Kassel  aber als gelungenen Anfang für eine bessere Zusammenarbeit auch zwischen den Gewerkschaften, da Vertreter*innen  verschiedener DGB-Gewerkschaften anwesend waren und so der Grundstein für eine gemeinsame Zielsetzung zusammen mit der Partei DIE LINKE gelegt wurde.

Carolin Fischer, Betriebsratsvorsitzende bei Uniqlo Europe Ltd.,Berlin.