Diversity & Inclusion: Wie der Betriebsrat unsere Demokratie bereichern kann

Verfasserin: Chantal Chisley

Wir leben in einer Zeit, in der ungleiche Machtverhältnisse, Privilegien sowie bestehende diskriminierende Strukturen kritisch hinterfragt werden. Menschen, die sich aufgrund dieser ungleichen Verhältnisse nicht wahrgenommen und gehört fühlen, rücken zunehmend in den Fokus und kämpfen für ihre Rechte. Obwohl wir auf gesellschaftlicher Ebene über die verschiedenen Dimensionen von Diskriminierung intensiv diskutieren, erfahren Menschen vor allem auf institutioneller Ebene, wie im Bereich des Arbeitsmarkts, nach wie vor Diskriminierung. Laut der Antidiskriminierungsstelle des Bundes gehen aus dem Jahresbericht 2022 insgesamt 8.827 Beratungsanfragen zu Diskriminierung hervor; dabei erlebten 27% der Ratsuchenden Diskriminierung am Arbeitsplatz.

Betriebsräte spielen eine entscheidende Rolle, wenn es darum geht, Diversity & Inclusion am Arbeitsplatz aktiv zu fördern. Als Betriebsrätin eines großen Konzerns bin ich fest davon überzeugt, dass der Betriebsrat in erheblichem Maße zur Schaffung einer vielfältigen und integrativen Unternehmenskultur beitragen kann.

Inhalt und Ziele von Diversity & Inclusion in der Arbeitswelt

Diversity & Inclusion umfasst in der Arbeitswelt die Gleichberechtigung und Chancengleichheit aller Menschen, indem die verschiedenen Diversitätsmerkmale berücksichtigt werden. Das bedeutet, dass alle Menschen – unabhängig von ihrer ethnischen, nationalen und sozialen Herkunft, ihrem Geschlecht und ihrer geschlechtlichen Identität, ihrer körperlichen Beeinträchtigung, Religion und Weltanschauung, ihrer sexuellen Orientierung und ihres Alters – gleichermaßen respektiert und integriert werden sollten. Ziel ist es, eine vielfältige und inklusive betriebliche Gemeinschaft zu implementieren, in der jede*r Einzelne sein*ihr volles Potenzial entfalten kann. Daher ist eine intensive Auseinandersetzung mit dem Konzept sowie ein diskriminierungskritisches Bewusstsein innerhalb der Betriebsräte von essenzieller Bedeutung, um Großes zu bewirken.

Als Betriebsrat tragen wir die Verantwortung, die Interessen der Belegschaft zu vertreten. Der Tätigkeitsbereich ist breit gefächert und bringt verschiedene Aspekte mit sich. Dazu gehören die Überwachung der Einhaltung von Arbeitsrecht und geltenden Tarifverträgen sowie die Mitbestimmung bei wirtschaftlichen Angelegenheiten. Ein weiterer wichtiger Schwerpunkt liegt auf Verhandlungen mit den Arbeitgeber*innen. Häufig werden sowohl die Funktion als auch der Aufgabenbereich eines Betriebsrats unterschätzt und auf die genannten Tätigkeiten beschränkt. Dabei wird nicht deutlich, welch bedeutende politische Wirkung ein Betriebsrat gesamtgesellschaftlich tatsächlich hat. Ich habe das Gefühl, dass sich einige Betriebsräte der Tragweite von Betriebsratsarbeit nicht bewusst sind: Wir können gesellschaftliche Transformationsprozesse „von unten nach oben“ vorantreiben. Obwohl wir innerhalb von Unternehmen und Betrieben agieren, haben wir die Macht, weit darüber hinaus etwas zu bewirken: die Demokratie, in der wir leben, zu stärken und zu schützen. Das ist ein essenzieller Bestandteil unserer Arbeit.

Der Betriebsrat als Sprachrohr für alle

Im deutschen Arbeitsrecht sind die Bestimmungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) in den Arbeitsgesetzen (ArbG) verankert. Das AGG enthält verschiedene Abschnitte, die den Schutz vor Diskriminierung in verschiedenen Bereichen, einschließlich des Arbeitsplatzes, regeln. Obwohl das AGG eine wesentliche Rolle im Arbeitsrecht und somit auch für den Betriebsrat spielt, wird dem Thema Diversity & Inclusion nicht die angemessene Aufmerksamkeit zuteil, die es benötigt. Dies zeigt sich nach meinen Erfahrungen beispielsweise in der Kommunikation innerhalb und außerhalb der Betriebsräte. Einige Betriebsräte setzten sich innerhalb ihres Gremiums wenig bis gar nicht mit den wichtigen Themen Diversität und Antidiskriminierung auseinander. Auch außerhalb des Gremiums und im Austausch mit anderen Betriebsräten des Unternehmens finden kaum Debatten und Dialoge zu diesen Themen statt. Meine Erfahrung zeigt, dass Themen wie Diversität, Teilhabe und insbesondere Antidiskriminierung erst dann aktiv angegangen werden, wenn es zu rassistischen Vorfällen im Unternehmen kommt. Erst dann findet häufig eine Auseinandersetzung statt. Es gibt allerdings auch Ausnahmen: In einigen Unternehmen haben diskriminierende Vorfälle dazu geführt, dass Betriebsräte und der Gesamtbetriebsrat umfassende Betriebsvereinbarungen zu Antidiskriminierung, Antirassismus und Antimobbing verhandelt haben, um verbindliche Standards festzulegen.

Aus meiner Sicht lassen sich die Ursachen für dieses Phänomen auf zwei Faktoren zurückführen: Erstens besteht ein Mangel an Zugang zu Informationen und Ressourcen im Bereich der Diversität und Teilhabe. Zweitens spielt die Zusammensetzung der Betriebsräte eine entscheidende Rolle.

Mangelnder Zugang zu Informationen und Ressourcen

Hierbei ist festzustellen, dass es nur sehr begrenzte oder sogar keine Schulungs- und Weiterbildungsangebote für Betriebsräte gibt, die sich mit dem Thema Vielfalt und Inklusion auseinandersetzen. Gemäß § 37 Abs. 6 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) hat der Betriebsrat Anspruch auf entsprechende Schulungen zum Thema Arbeitsrecht, um grundlegende Gesetze und Vorschriften effektiv in der Praxis anwenden und umsetzen zu können. Es ist jedoch ebenso von großer Bedeutung, dass der Betriebsrat eine vielfältige und inklusive Arbeitsumgebung nachhaltig fördert. Daher ist es nicht nur wünschenswert, sondern auch sinnvoll, Seminar- und Schulungsangebote zu diesem relevanten Thema zu entwickeln, um den Zugang zu erleichtern. Diese bieten Betriebsräten die Möglichkeit, sich in diesem Bereich weiterzubilden, ihre Sensibilität zu erhöhen, die erforderlichen Kenntnisse aufzubauen und vor allem gesellschaftsrelevante Themen innerhalb des Unternehmens aktiv anzugehen.

Entscheidender Faktor: Die Zusammensetzung des Betriebsrats

Die Zusammensetzung der Betriebsräte entscheidet zum einen über die Repräsentanz von Diversität im Allgemeinen; zum anderen kann sie einen erheblichen Einfluss auf die Bewertung der Wichtigkeit und Aufnahme des Themenfeldes Diversity & Inclusion im jeweiligen Unternehmen haben. Wenn ein Unternehmen sich dem Thema ernsthaft widmen möchte, sollte es eine diverse Aufstellung innerhalb des Betriebsrates anstreben, um im nächsten Schritt die Themen angehen und nachhaltige Veränderungen erzielen zu können. Als Betriebsrätin und Person of Color habe ich selbst die Erfahrung gemacht, dass gewisse Themen durch das Einbringen meiner Perspektive erst auf die Agenda gekommen sind und auch diverser betrachtet werden konnten. Da wir als Menschen unterschiedliche Erfahrungen hinsichtlich unserer gesellschaftlichen und beruflichen Stellung machen, benötigen wir die Perspektiven von Betroffenen und ihre Repräsentanz, um ernsthaft Veränderungen voranzutreiben und es nicht bei leeren Worthülsen zu belassen. Ehrliche Repräsentanz nach innen und nicht nur für die äußere Darstellung eines Unternehmens bedeutet auch, sich intensiv mit der Unternehmenskultur auseinanderzusetzen und Reflexionen über das Kollegium anzustellen. Inwieweit die Zusammensetzung der Betriebsräte in Deutschland hinsichtlich verschiedener Diversitätsmerkmale variiert, ist tatsächlich schwer zu beurteilen, da hierfür umfassende Daten und explizite Analysen nötig sind. Jedoch ist es wichtig anzumerken, dass eine optimale Gestaltung von Vielfalt in Unternehmen erreicht wird, wenn Betriebsräte eine vielfältige Zusammensetzung aufweisen. Ohne eine vielfältige Repräsentation, die verschiedene Perspektiven aufzeigt, ist eine nachhaltige Entwicklung in diese Richtung nicht möglich. Die Zusammensetzung der Betriebsräte wird natürlich von verschiedenen Faktoren beeinflusst, wie beispielsweise der Unternehmensgröße, wodurch nicht immer alle Diversitätsmerkmale repräsentiert werden und die Zusammensetzung somit der heteronormativen Mehrheitsgesellschaft entsprechen kann. Daher ist eine Auseinandersetzung mit diesem Thema und die Einbeziehung von Mitarbeiter*innen in bestimmte Angelegenheiten von essenzieller Bedeutung.

Vielfalt: Die Kraft des Betriebsrates

Der Betriebsrat kann der Unternehmenskultur durch die Einführung des Konzepts Diversity & Inclusion eine Vielzahl von Vorteilen bringen. Durch die Schaffung einer vielfältigen Arbeitsumgebung, in der verschiedene Diversitätsmerkmale vertreten sind, wird der Arbeitsplatz zu einem „Safe Space“ für die Belegschaft. Gleichzeitig kann die integrative Vielfalt am Arbeitsplatz zu einer Sensibilisierung untereinander führen, indem vielseitige Perspektiven sichtbar gemacht werden und in die Innovationen und Kreativität des Unternehmens einfließen können. Dadurch wird die Zufriedenheit der Mitarbeiter*innen gesteigert, was wiederum zu einer Verringerung der Personalfluktuation führt. Ein weiterer essenzieller Faktor ist die Gleichberechtigung und Chancengleichheit am Arbeitsplatz. Dies stellt sicher, dass sich alle Mitarbeitenden gleich respektiert und wahrgenommen fühlen und gleiche Möglichkeiten zur Weiterentwicklung haben.

Betriebsräte fungieren durch ihre Mitbestimmung als Sprachrohr für alle Mitarbeiter*innen eines Unternehmens, Betriebes, einer Gewerkschaft oder Organisation. Es liegt in unserer Hand, die Bedürfnisse in Bezug auf Diversity & Inclusion wahrzunehmen und zu berücksichtigen. Deshalb benötigen wir als Betriebsrat effiziente Strategien und Maßnahmen zur Umsetzung integrativer Vielfalt. Für die Gewährleistung von Diversity & Inclusion bildet ein Diversitykonzept das grundlegende Fundament. Ein Diversitätskonzept umfasst alle Ansätze, Richtlinien, Strategien und Maßnahmen, die Vielfalt und Teilhabe in einem Unternehmen gezielt fördern. Die Charta der Vielfalt[1]dient beispielsweise als Unterstützung für betriebliche Interessenvertretung im Verständnis eines Diversitykonzepts. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, Betriebsvereinbarungen zu nutzen, um ein Diversitykonzept innerhalb des Unternehmens zu etablieren und zu regeln.

Ein entscheidender Faktor für die Förderung einer vielfältigen Arbeitsumgebung durch die Mitbestimmung des Betriebsrats liegt in der Personalbeschaffung. Gemäß § 99 BetrVG hat der Betriebsrat ein umfassendes Mitbestimmungsrecht bei personellen Einzelmaßnahmen. Demzufolge hat ein Betriebsrat beispielsweise bei Neueinstellungen ein Mitspracherecht und muss aktiv in den Entscheidungsprozess eingebunden werden. Beispielsweise kann bei der Neueinstellung besonderer Wert darauf gelegt werden, Mitarbeiter*innen mit Kindern zu berücksichtigen und bei der Personalplanung die Arbeitszeiten entsprechend anzupassen. Zudem sollten auch Personen mit einem nicht akademischen Hintergrund die Möglichkeit haben, bestimmte Stellen zu besetzen. Das Beteiligungsrecht bietet dem Betriebsrat den Vorteil, hinsichtlich Diversity & Inclusion bei der Personalbeschaffung die Grundsätze der Chancengleichheit und Diskriminierungsfreiheit einzuhalten. Des Weiteren können auch Stellenausschreibungen im Sinne der Vielfalt genutzt werden. Arbeitgeber*innen sind gesetzlich dazu verpflichtet, Stellenausschreibungen gemäß § 11 AGG frei von jeglicher Diskriminierung zu gestalten. Das bedeutet, dass sie gezielt Stellenausschreibungen erstellen sollten, die die Vielfalt im Personalbereich fördern und unterrepräsentierte gesellschaftliche Gruppen ansprechen.

Mit Sensibilisierung fängt alles an

Welche weiteren Maßnahmen können Betriebsräte ergreifen, um sowohl die Belegschaft als auch Führungskräfte für die Themen Vielfalt, Teilhabe und Antidiskriminierung zu sensibilisieren? Ein äußerst effektives und interessantes Tool ist die Durchführung von Betriebsversammlungen gemäß § 43 BetrVG, die mindestens viermal im Jahr stattfinden müssen. Auf diesen Versammlungen können gesellschaftlich relevante Themen wie Diversität und Antidiskriminierung behandelt werden. Dabei können die Mitarbeiter*innen durch Begriffsdefinitionen wie beispielsweise „Was bedeutet eigentlich (Anti-)Rassismus“ oder „Was bedeutet ‚Catcalling‘ am Arbeitsplatz?“ sowie durch Theorien, Dialoge und Fallbeispiele aufgeklärt werden. Für einen intensiven und gegebenenfalls interkulturellen Austausch eignen sich insbesondere Gruppenarbeiten. In mehreren Kleingruppen werden gemeinsam verschiedene Fragen diskutiert, wie beispielweise: „Warum ist Sprache essenziell und ab welchem Zeitpunkt kann Sprache (ein bestimmter Begriff) als verletzend angesehen werden?“. Es ist ratsam, dass Betriebsratsmitglieder bereits über gewisse Vorkenntnisse zu diesen Themenfeld verfügen und sich im Vorfeld intensiv damit auseinandersetzen. Idealerweise können auch professionelle Referent*innen zu diesem Thema eingeladen werden, um die Belegschaft unter anderem über spannende wissenschaftliche Erkenntnisse zu informieren.

Die Sensibilisierung für diese bedeutsame Thematik ist enorm relevant. Ein gut aufgeklärtes Team bietet auch für zukünftige Betriebsratswahlen, die alle 4 Jahre stattfinden, klare Vorteile. Denn bei den kommenden Betriebsratswahlen können auch andere Arbeitnehmer*innen dazu ermutigt werden, sich als Betriebsratsmitglieder aufstellen zu lassen. Dadurch kann eine vielfältige Zusammensetzung angestrebt werden, die gleichzeitig die Unternehmenskultur stärkt.

Diversitätsmaßnahmen im Arbeits- und Gesundheitsschutz

Auch im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes können Diversitätsmaßnahmen sinnvoll eingesetzt werden, durch eine umfassende Gefährdungsbeurteilung für alle Arbeitnehmer*innen. Die Gefährdungsbeurteilung umfasst die Ermittlung und Bewertung aller relevanten Gefahren und Belastungen, die bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit auftreten können. Gemäß § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) ist der*die Arbeitgeber*in dazu verpflichtet, potenzielle Gefährdungen zu bewerten. Darüber hinaus sieht § 87 Abs. 1 Nr. 7 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) vor, dass der Betriebsrat bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes, insbesondere bei der Gefährdungsbeurteilung, beteiligt werden muss. Daher kann der Betriebsrat speziell für Arbeitnehmer*innen mit körperlichen Beeinträchtigungen Maßnahmen durchführen, um sicherzustellen, dass ihre Bedürfnisse angemessen berücksichtigt werden, beispielsweise in Bezug auf die Arbeitsplatzgestaltung. Außerdem ist die Zusammenarbeit mit Inklusionsbeauftragten empfehlenswert.

Wir können so viel bewirken!

Wie hoffentlich allen Leser*innen klar geworden ist, haben wir als Betriebsrat zahlreiche Möglichkeiten, Diversity & Inclusion im Unternehmen durchzuführen und umzusetzen. Dank unserer Mitbestimmungsrechte können wir als Betriebsrat effektiv dazu beitragen, dass Vielfalt und Chancengleichheit nicht etwa als „Diversity Washing“ für das Image eines Unternehmens genutzt, sondern ernsthaft solidarisch gelebt werden. Wir sind gesellschaftspolitisch viel stärker involviert, als wir es vielleicht wahrnehmen! Jede*r von uns im Betriebsrat hat eine Stimme und kann als Sprachrohr agieren, um unsere Demokratie zu schützen und zu fördern.

Quellen:

Antidiskriminierungsstelle (2023), „Jahresbericht der Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung“. https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/aktuelles/DE/2023/20230627_Jahresbericht_2022.html (Stand: 5.10.2023)

Empfehlungen zum Thema Diversity & Inclusion und Antidiskriminierung:

  • Charta der Vielfalt. Für Diversity in der Arbeitswelt „Vielfalt fair gestalten. Diversity Management für betriebliche Interessenvertretungen“ Link: https://www.charta-der-vielfalt.de/fileadmin/user_upload/Downloads/Charta_der_Vielfalt-ANV-Brosch-WEB-RZ01.pdf
  • Annahita Esmailzadeh: „Von Quotenfrauen und alten weißen Männern. Schluss mit Vorurteilen in der Arbeitswelt“
  • Annika Schach: „Diversity & Inclusion in Strategie und Kommunikation: Vielfalt in Konzeption, Kultur und Sprache im Unternehmen“
  • Raúl Aguayo-Krauthausen: „Wer Inklusion will, findet einen Weg. Wer sie nicht will, findet Ausreden.“
  • Aladin El-Mafaalanie: „Wozu Rassismus? Von der Erfindung der Menschenrassen bis zum rassismuskritischen Widerstand“

[1] Die Charta der Vielfalt ist eine Organisation, die sich aktiv dafür engagiert, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das frei von jeglichen Vorurteilen ist und alle Mitarbeiter*innen in einer respektvollen und wertschätzenden Umgebung arbeiten können.